Äußere Blitzschutzanlage

Die Blitzschutzanlage

soll die Schäden, welche ein direkt einschlagender Blitz verursacht verringern, indem der Blitzstrom sicher zur Erde geleitet wird.

Die äußere Blitzschutzanlage besteht aus:
- Fangeinrichtung
- Ableitungen
- Erdungsanlage

Die Fangeinrichtung muß nach der aktuell geltenden Norm in Übereinstimmung mit der festgelegten Blitzschutzklasse geplant und errichtet werden.
(z.B durch das Blitzkugelverfahren oder Schutzwinkelverfahren)


Die Bestandteile einer Fangeinrichtung können sein:
- Stangen oder freistehende Masten
- gespannte Seile
- Drähte oder Metallteile
- HVI-Kabel


[Fangstange zum Schutz der Dachaufbauten Anschluß an die Attika]



Exponierte Stellen einer Anlage, die für einen direkten Blitzeinschlag in Frage kommen, werden oft mit Fangeinrichtungen versehen oder als Fangeinrichtung ausgebildet.
Die Fangeinrichtungen sind typischerweise untereinander und auf dem kürzesten Weg mit der Ableitungsanlage verbunden.


[Auffangeinrichtung wie sie nicht aussehen sollte]



Die Ableitungsanlage

leitet den Blitzstrom von den Fangeinrichtungen zur Erdungsanlage.
Ableitungen müssen möglichst so angeordnet werden, dass sie eine direkte Fortsetzung der Fangleitung bilden.
Die Ableitungen sollen möglichst, ausgehend von den Gebäudeecken, gleichmäßig auf den Umfang der baulichen Anlage verteilt werden.
Die Anzahl der Ableitungen und ihr maximaler Abstand sollen dem typischen Abstand der festgelegten Schutzklasse entsprechen.


[Anbringung einer Ableitung am Regenrohr durch unseren Höhenfacharbeiter]


[Hier wurde bei Anbringung der Ableitung der Trennungsabstand nicht eingehalten. Es besteht Näherung zur Außenbeleuchtung. Eine sichere Ableitung des Blitzstromes zur Erdungsanlage ist nicht mehr gewährleistet.
Im Falle eines Einschlages wird ein Teil-Blitzstrom in das Elektrokabel der Beleuchtung überschlagen und in die elektrische Anlage eingeleitet werden.]



[Anschluss eines Regenrohres am Fuß mit Anschlußschelle und Verbindungsleitung zur Erdeinführung mit Trennklemme]

An jedem Anschluss einer Ableitung an die Erdungsanlage muss eine Messstelle angebracht werden.
Die Mess-Stellen (Trennstellen) sind erforderlich um die Blitzschutzanlage überprüfen zu können.